Kostenlose Beratung

Nutzen Sie die Möglichkeit unserer kostenlosen Erstberatung. Anwaltliche Beratung stärkt die eigene Position. Wenn der Erbfall eingetreten ist, empfiehlt es sich, frühzeitig Rechtsrat einzuholen und sich über seine Möglichkeiten zu informieren. Aufgrund der Komplexität des Erbrechts wird der Erbe, Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer ohne fachliche Hilfe seine Rechte und den ihr/ihm in diesem Zusammenhang zustehenden Anteil aus dem Nachlass vermutlich nicht vollumfänglich realisieren können.

Tel.: 0511 898 444-70

Erbrecht / Pflichtteilsanspruch

Erbrecht / Streit unter Erben / Kostenlose Beratung

Bei einem Todesfall gibt es nicht selten Streitigkeiten unter den Erben.

Sollte bei Ihnen ein Erbfall eingetreten sein, unterstützen wir Sie gerne in allen Fragen rund um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Wir beraten und vertreten Sie umfassend, ganz gleich, ob Sie Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer sind.

Erben mehrere Personen gemeinsam, dann bilden sie eine sog. „Erbengemeinschaft“. In diesem Fall muss eine Erbauseinandersetzung stattfinden, die oftmals zu Streit führt. Hier helfen wir beispielsweise bei der Durchsetzung Ihrer Auskunfts- und Zahlungsansprüche sowie bei der Ermittlung des Nachlasswertes.

Wir beraten Sie ferner, wenn es um die Frage geht, was zu unternehmen ist, wenn Sie enterbt worden sind und ob Ihnen gleichwohl der gesetzliche Pflichtteil zusteht. Nicht selten gibt es über die Höhe des Pflichtteils Streit, weil unterschiedliche Vorstellungen über die Bewertung des Nachlasses (z.B. von Immobilien) bestehen oder weil die Erben zum Nachlass gehörende Vermögenswerte verschweigen.

Schließlich helfen wir auch bei der Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Testament angefochten werden kann oder sollte, beispielsweise weil der Verstorbene bei dessen Errichtung nicht mehr geschäftsfähig gewesen ist oder weil er Kinder nicht bedacht hat, von denen er nichts wusste oder die zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren waren.

Wir klären Ihre Fragen und unterstützen Sie umfänglich bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei achten wir stets auch auf die Ihnen entstehenden Kosten.

Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an Rechtsanwältin Fehlig-Eberhard,
Tel. 0511 898 444-70 oder E-Mail: mail@eberhard-rechtsanwaelte.de.
Die Erstberatung in unserer Kanzlei erfolgt unentgeltlich.


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Kontakt

Rita Fehlig-Eberhard
Rechtsanwältin
Tel.: 0511 898 444-70
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